Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 8. September 200434. Stück
34. Gesetz:Versteigerungsabgabegesetz; Aufhebung

34.
Gesetz, mit dem das Versteigerungsabgabegesetz aufgehoben wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Aufhebung des Versteigerungsabgabegesetzes
Das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentlichen Versteigerungen (Versteigerungsabgabegesetz), LGBl. für Wien Nr. 45/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 40/2001, wird aufgehoben.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2004 in Kraft.
Artikel III
Übergangsbestimmung
Auf Steuerzeiträume vor dem 1. September 2004 sind die Bestimmungen des im Artikel I angeführten Gesetzes weiterhin anzuwenden.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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