Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2004 | Ausgegeben am 29. Juni 2004 | 25. Stück |
25. Verordnung: | Festsetzung eines jährlichen Pauschalbetrages für Inhaber von Fiaker- und Pferdemietwagenkonzessionen für den Straßenreinigungsaufwand |
25.
Verordnung der Wiener Landesregierung über die
Festsetzung eines jährlichen Pauschalbetrages für Inhaber von Fiaker-
und Pferdemietwagenkonzessionen für den
Straßenreinigungsaufwand
Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Wiener Fiaker- und
Pferdemietwagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 57/2000, in der Fassung
LGBl. für Wien Nr. 24/2004, wird verordnet:
Artikel I
Der vom Inhaber der Fiaker- und Pferdemietwagenkonzession für den Fall
seiner Befreiung von der Verpflichtung zur Verwendung einer Exkremententasche
oder ähnlichen Auffangvorrichtung zu entrichtende jährliche
Pauschalbetrag für den Straßenreinigungsaufwand wird mit
2 775 Euro pro Zugpferd festgesetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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