Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 26. April 200415. Stück
15. Gesetz:Wiener Gleichbehandlungsgesetz (7. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz); Änderung

15.
Gesetz, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (7. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 38/2003, wird wie folgt geändert:
1. § 38 Abs. 2 lautet:
„(2) Grundlage der Frauenförderungspläne hat eine zum der Erlassung der Frauenförderungspläne jeweils vorangehenden 31. Jänner zu erstellende Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich der Frauenförderungspläne zu besetzenden Dienstposten und Funktionen zu sein. Es sind jeweils der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten, der Lehrlinge und der höherwertigen Verwendungen (Funktionen), die zu erwartende Fluktuation sowie die Zahl der durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze voraussichtlich frei werdenden auszuschreibenden Dienstposten und der Funktionen zu ermitteln.“
2. In § 38 Abs. 3 entfallen im ersten Satz der Ausdruck „und fortzuschreiben“ und der zweite Satz.
3. In § 38 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „erstmalig erlassenen und die gemäß Abs. 3 angepassten“.
4. In § 46 Abs. 2 wird der Ausdruck „1. Mai 2003“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2004“ ersetzt.
5. In § 47 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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