Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2004 | Ausgegeben am 26. April 2004 | 15. Stück |
15. Gesetz: | Wiener Gleichbehandlungsgesetz (7. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz); Änderung |
15.
Gesetz, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz
geändert wird (7. Novelle zum Wiener
Gleichbehandlungsgesetz)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 18/1996,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 38/2003, wird wie
folgt geändert:
1. § 38 Abs. 2 lautet:
„(2) Grundlage der Frauenförderungspläne hat eine zum der
Erlassung der Frauenförderungspläne jeweils vorangehenden
31. Jänner zu erstellende Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich der
Frauenförderungspläne zu besetzenden Dienstposten und Funktionen zu
sein. Es sind jeweils der Frauenanteil an der Gesamtzahl der
Vollbeschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten, der Lehrlinge und der
höherwertigen Verwendungen (Funktionen), die zu erwartende Fluktuation
sowie die Zahl der durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze voraussichtlich
frei werdenden auszuschreibenden Dienstposten und der Funktionen zu
ermitteln.“
2. In § 38 Abs. 3 entfallen im ersten Satz der Ausdruck
„und fortzuschreiben“ und der zweite Satz.
3. In § 38 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „erstmalig
erlassenen und die gemäß Abs. 3 angepassten“.
4. In § 46 Abs. 2 wird der Ausdruck „1. Mai
2003“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2004“
ersetzt.
5. In § 47 entfällt die Absatzbezeichnung
„(1)“ und Abs. 2.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in
Kraft.
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Häupl | Theimer |
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