Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2003 | Ausgegeben am 23. Dezember 2003 | 64. Stück |
64. Verordnung: | Feststellung der Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2004 |
64.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2004
festgestellt wird
Auf Grund des § 73e Abs. 5 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995,
LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 48/2003, wird verordnet:
1. Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse mit 1.
Jänner 2004 ergibt sich bei Pensionen (§ 73e Abs. 3 PO 1995), die
667,80 Euro nicht überschreiten, durch Multiplikation der Pension mit dem
Faktor 1,015.
2. Überschreitet die Pension (§ 73e Abs. 3 PO 1995) den in Z 1
genannten Betrag, beträgt die Erhöhung des Ruhe- oder
Versorgungsgenusses 10,02 Euro.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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