Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2003Ausgegeben am 7. März 200315. Stück
15. Gesetz:Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG; Änderung

15.
Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG, geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Wiener Pflegegeldgesetz – WPGG, LGBl. für Wien Nr. 42/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 112/2001, wird wie folgt geändert:
§ 20 samt Überschrift lautet:
„Allgemeine Bestimmungen
§ 20. Auf das Verfahren finden, soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, die Vorschriften des AVG mit Ausnahme der §§ 45 Abs. 3 und 68 Abs. 2 AVG Anwendung. Dabei ist insbesondere bei der Durchführung des Ermittlungsverfahrens sowie der Erledigung des Verfahrens mittels Bescheides oder Mitteilung soweit wie möglich auf die persönlichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder Anspruchswerbers Bedacht zu nehmen.“


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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