Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2003 | Ausgegeben am 28. Februar 2003 | 14. Stück |
14. Gesetz: | Änderung der Grenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk |
14.
Gesetz über Änderungen der Grenzen zwischen dem
3. und 11. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
1. Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über
die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz
1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2002,
festgelegten Grenzen zwischen dem 3. und 11. Bezirk werden im Bereich
Döblerhofstraße, Guglgasse, Paragonstraße und
Erdbergstraße wie folgt geändert:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk beginnt im
Schnittpunkt der Verbindungslinie der westlichen Scheitelpunkte der an den
beiden Ufern des Donaukanals stehenden Brückenpfeiler mit der Bezirksgrenze
zwischen dem 2. und 11. Bezirk. Diese Verbindungslinie wird nach Süden bis
zur Fahrbahnmitte der Erdbergstraße verlängert, wo sie sich nach
Westen wendet und in der Fahrbahnachse der Erdbergstraße bis zur
Paragonstraße verläuft. In der Kreuzungsmitte knickt sie nach
Süden und folgt der Straßenachse der Paragonstraße. Im
Schnittpunkt der Verlängerung der nördlichen Fahrbahngrenze der
Guglgasse mit der Straßenachse der Paragonstraße winkelt die neue
Bezirksgrenze nach Westen ab und folgt der nördlichen Fahrbahngrenze der
Guglgasse bis zu deren Schnittpunkt mit der Verlängerung der westlichen
Fahrbahngrenze der unbenannten Gasse zwischen Guglgasse und
Döblerhofstraße. In diesem Schnittpunkt wendet sie sich wieder nach
Süden und folgt der westlichen Fahrbahngrenze der vorzitierten unbenannten
Gasse und deren Verlängerung bis zur Fahrbahnachse der westlich gelegenen
Döblerhofstraße. Im Schnittpunkt bildet die neue Bezirksgrenze eine
Ecke und folgt der Fahrbahnachse der Döblerhofstraße bis zum
nordöstlichen Bogenende der östlichsten der drei in der
Straßenmitte derselben Verkehrsfläche befindlichen Verkehrsinseln.
Sie führt dann entlang der nördlichen Randsteine dieser drei
Verkehrsinseln und deren Verbindungslinien und Verlängerung über die
Modecenterstraße hinweg bis sie auf die Verlängerung der alten in der
Modecenterstraße verlaufenden Bezirksgrenze trifft. Dort bildet sie nahezu
einen rechten Winkel und mündet nach wenigen Metern in die alte in der
Modecenterstraße verlaufenden Bezirksgrenze ein.
Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk ist der
in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung zu
entnehmen.
2. Dem Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18, über die
Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz
1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 39/2002, wird folgender § 5 angefügt:
„§ 5 Soweit in diesem Gesetz noch eine Benennung der
Bezirke mit römischen Zahlen erfolgt ist, tritt an die Stelle dieser
Benennung eine Benennung mit arabischen Zahlen.“
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