Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2003Ausgegeben am 14. Jänner 20031. Stück
1. Verordnung:Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung

1.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird
Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 18/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 107/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 21,76 festgesetzt.“
2. § 3 entfällt.
3. § 4 erhält die Bezeichnung § 3.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung: WIENER ZEITUNG DIGITALE PUBLIKATIONEN GMBH, 1040 Wien
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.


Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular