Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2003 | Ausgegeben am 14. Jänner 2003 | 1. Stück |
1. Verordnung: | Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung |
1.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem
Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert
wird
Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung
für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch
das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 18/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei
erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für
Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien
Nr. 107/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
„§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird
mit EUR 21,76 festgesetzt.“
2. § 3 entfällt.
3. § 4 erhält die Bezeichnung „§
3“.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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