Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2002 | Ausgegeben am 5. Dezember 2002 | 45. Stück |
45. Gesetz: | Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren; Änderung |
45.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einhebung von
Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren,
LGBl. für Wien Nr. 50/1994, wird wie folgt geändert:
Im § 7 tritt an die Stelle des Ausdruckes
„6 000 S“ der Ausdruck
„420 Euro“.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
LGBl. für Wien ist erhältlich in der
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Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse-
und
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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