Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 18. September 200239. Stück
39. Gesetz:Änderung der Grenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk

39.
Gesetz über eine Änderung der Grenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBI. für Wien Nr. 18, über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. für Wien Nr. 124/2001, festgelegte Grenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk wird in den Bereichen Oskar-Grissemann-Straße, Josef-Baumann-Gasse, Alte Donau, Drygalskiweg und Wagramer Straße wie folgt geändert:
1. Bereich Oskar-Grissemann-Straße:
Die in der Fahrbahnmitte der Sebaldgasse von Südosten nach Nordwesten verlaufende Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk wird nach Nordwesten bis zu jenem Schnittpunkt verlängert, der sich ergibt, wenn man die Senkrechte auf diese Straßenachse durch den nördlichsten Punkt jenes Grundstückes bildet, auf dem sich die Wohnhausanlage Sebaldgasse 8 befindet. In diesem Schnittpunkt bildet sie einen rechten Winkel und verläuft nach Südwesten zum eben genannten nördlichsten Punkt dieser Wohnhausanlage und dann weiter längs der östlichen Baulinie des Umkehrplatzes im Zuge der Oskar-Grissemann-Straße. Im Schnittpunkt der Verlängerung des südlichen Saumes jener Grünfläche, die sich in der Mitte des Umkehrplatzes der Oskar-Grissemann-Straße befindet, mit der östlichen Baulinie des Grundstückes Sebaldgasse 8 winkelt die Bezirksgrenze nach Westen ab und folgt dem südlichen Rand dieser Grünfläche bis zu deren westlichem Ende. Von diesem Punkt geht sie in die Fahrbahnmitte der Oskar-Grissemann-Straße über und folgt dieser nach Westen, bis sie auf die Verlängerung der längs der östlichen Baulinie der Eipeldauer Straße verlaufenden alten Bezirksgrenze trifft. In diesem Punkt winkelt sie nach Südosten ab und folgt dieser Verlängerung der östlichen Baulinie der Eipeldauer Straße, bis sie auf die alte Bezirksgrenze trifft.
2. Bereich Josef-Baumann-Gasse:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der in der Zehdengasse von Ost nach West verlaufenden alten Bezirksgrenze mit der in der Josef-Baumann-Gasse von Süd nach Nord verlaufenden Baulinie. Von diesem Punkt führt die neue Bezirksgrenze entlang der östlichen Baulinie der Josef-Baumann-Gasse von Nord nach Süd und überquert dabei die Musgergasse, die Thonetgasse, die Wiesnergasse und die Budaugasse geradlinig. Am Bogenanfang der Liegenschaft Josef-Baumann-Gasse 10 verlässt sie die Baulinie und überquert die Ullreichgasse zum westlichen Baulinienpunkt der Abkappung an der Kreuzung der Ullreichgasse mit der Josef-Baumann-Gasse. Nun folgt sie der Baulinie in der Josef-Baumann-Gasse nach Süden, überquert dabei die Finsterergasse geradlinig und trifft in der Donaufelder Straße auf die Verlängerung der in der Straßenmitte verlaufenden alten Bezirksgrenze. Im Schnittpunkt winkelt sie nach Westen ab und verläuft in dieser Verlängerung, bis sie auf die alte Bezirksgrenze trifft.
3. Bereich Alte Donau, Drygalskiweg:
Die im Drygalskiweg von Ost nach West verlaufende alte Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk wird geradlinig soweit nach Westen verlängert, bis sie auf die Fahrbahnmitte der Verkehrsfläche „An der oberen Alten Donau“ trifft. Dort winkelt sie senkrecht auf die Achse dieser Verkehrsfläche nach Südwesten ab und verläuft geradlinig bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Wasserlinie der Alten Donau. Dort wendet sie sich nach Westen und überquert die Alte Donau schräg bis zum Schnittpunkt der alten Bezirksgrenze mit der südlichen Wasserlinie dieser Wasserfläche.
4. Bereich Wagramer Straße:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der von Norden nach Süden in der Sebaldgasse verlaufenden alten Bezirksgrenze mit der nordwestlichen Grenze der Bundesstraße B 8 (Wagramer Straße). Sie folgt dann dieser Bundesstraßengrenze nach Nordosten, überquert jedoch die Martin-Gaunersdorfer-Gasse vom südöstlichen zum nordöstlichen Knickpunkt der Bundesstraße geradlinig, und folgt dann wieder der Bundesstraßengrenze bis zur Liegenschaft Wagramer Straße 193, wo sie auf die Katastralgemeindegrenze trifft. Sie folgt dann der Katastralgemeindegrenze nach Nordosten, überquert in deren Verlängerung die Aderklaaer Straße geradlinig und trifft dann auf die nördliche Baulinie der Wagramer Straße. Im Schnittpunkt knickt sie stärker Richtung Osten ab und folgt der nördlichen Baulinie und dann der nördlichen Bundesstraßengrenze. Bei der Einmündung des Spitzweges in die Wagramer Straße überquert sie diesen geradlinig und mündet an der nördlichen Wegbegrenzung wieder in die Bundesstraßengrenze ein. Ab hier folgt sie der Bundesstraßengrenze weiter nach Nordosten. In deren Verlängerung wird die Verlängerung der B 302 (Wiener Nordrand Straße) geradlinig überquert und dann begleitet die neue Bezirksgrenze die Bundesstraßengrenze bis zur Stadtgrenze.
5. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk ist den in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellungen zu entnehmen.


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer



Plan 1
Plan 2
Plan 3
Plan 4


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