Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2002 | Ausgegeben am 18. September 2002 | 39. Stück |
39. Gesetz: | Änderung der Grenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk |
39.
Gesetz über eine Änderung der Grenze zwischen
dem 21. und 22. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBI. für Wien Nr. 18,
über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke
(Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI.
für Wien Nr. 124/2001, festgelegte Grenze zwischen dem 21. und
22. Bezirk wird in den Bereichen Oskar-Grissemann-Straße,
Josef-Baumann-Gasse, Alte Donau, Drygalskiweg und Wagramer Straße wie
folgt geändert:
1. Bereich Oskar-Grissemann-Straße:
Die in der Fahrbahnmitte der Sebaldgasse von Südosten nach Nordwesten
verlaufende Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk wird nach
Nordwesten bis zu jenem Schnittpunkt verlängert, der sich ergibt, wenn man
die Senkrechte auf diese Straßenachse durch den nördlichsten Punkt
jenes Grundstückes bildet, auf dem sich die Wohnhausanlage Sebaldgasse 8
befindet. In diesem Schnittpunkt bildet sie einen rechten Winkel und
verläuft nach Südwesten zum eben genannten nördlichsten Punkt
dieser Wohnhausanlage und dann weiter längs der östlichen Baulinie des
Umkehrplatzes im Zuge der Oskar-Grissemann-Straße. Im Schnittpunkt der
Verlängerung des südlichen Saumes jener Grünfläche, die sich
in der Mitte des Umkehrplatzes der Oskar-Grissemann-Straße befindet, mit
der östlichen Baulinie des Grundstückes Sebaldgasse 8 winkelt die
Bezirksgrenze nach Westen ab und folgt dem südlichen Rand dieser
Grünfläche bis zu deren westlichem Ende. Von diesem Punkt geht sie in
die Fahrbahnmitte der Oskar-Grissemann-Straße über und folgt dieser
nach Westen, bis sie auf die Verlängerung der längs der östlichen
Baulinie der Eipeldauer Straße verlaufenden alten Bezirksgrenze trifft. In
diesem Punkt winkelt sie nach Südosten ab und folgt dieser
Verlängerung der östlichen Baulinie der Eipeldauer Straße, bis
sie auf die alte Bezirksgrenze trifft.
2. Bereich Josef-Baumann-Gasse:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk beginnt im
Schnittpunkt der in der Zehdengasse von Ost nach West verlaufenden alten
Bezirksgrenze mit der in der Josef-Baumann-Gasse von Süd nach Nord
verlaufenden Baulinie. Von diesem Punkt führt die neue Bezirksgrenze
entlang der östlichen Baulinie der Josef-Baumann-Gasse von Nord nach
Süd und überquert dabei die Musgergasse, die Thonetgasse, die
Wiesnergasse und die Budaugasse geradlinig. Am Bogenanfang der Liegenschaft
Josef-Baumann-Gasse 10 verlässt sie die Baulinie und überquert die
Ullreichgasse zum westlichen Baulinienpunkt der Abkappung an der Kreuzung der
Ullreichgasse mit der Josef-Baumann-Gasse. Nun folgt sie der Baulinie in der
Josef-Baumann-Gasse nach Süden, überquert dabei die Finsterergasse
geradlinig und trifft in der Donaufelder Straße auf die Verlängerung
der in der Straßenmitte verlaufenden alten Bezirksgrenze. Im Schnittpunkt
winkelt sie nach Westen ab und verläuft in dieser Verlängerung, bis
sie auf die alte Bezirksgrenze trifft.
3. Bereich Alte Donau, Drygalskiweg:
Die im Drygalskiweg von Ost nach West verlaufende alte Bezirksgrenze
zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk wird geradlinig soweit nach Westen
verlängert, bis sie auf die Fahrbahnmitte der Verkehrsfläche „An
der oberen Alten Donau“ trifft. Dort winkelt sie senkrecht auf die Achse
dieser Verkehrsfläche nach Südwesten ab und verläuft geradlinig
bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Wasserlinie der Alten Donau. Dort
wendet sie sich nach Westen und überquert die Alte Donau schräg bis
zum Schnittpunkt der alten Bezirksgrenze mit der südlichen Wasserlinie
dieser Wasserfläche.
4. Bereich Wagramer Straße:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk beginnt im
Schnittpunkt der von Norden nach Süden in der Sebaldgasse verlaufenden
alten Bezirksgrenze mit der nordwestlichen Grenze der Bundesstraße
B 8 (Wagramer Straße). Sie folgt dann dieser
Bundesstraßengrenze nach Nordosten, überquert jedoch die
Martin-Gaunersdorfer-Gasse vom südöstlichen zum nordöstlichen
Knickpunkt der Bundesstraße geradlinig, und folgt dann wieder der
Bundesstraßengrenze bis zur Liegenschaft Wagramer Straße 193, wo sie
auf die Katastralgemeindegrenze trifft. Sie folgt dann der
Katastralgemeindegrenze nach Nordosten, überquert in deren
Verlängerung die Aderklaaer Straße geradlinig und trifft dann auf die
nördliche Baulinie der Wagramer Straße. Im Schnittpunkt knickt sie
stärker Richtung Osten ab und folgt der nördlichen Baulinie und dann
der nördlichen Bundesstraßengrenze. Bei der Einmündung des
Spitzweges in die Wagramer Straße überquert sie diesen geradlinig und
mündet an der nördlichen Wegbegrenzung wieder in die
Bundesstraßengrenze ein. Ab hier folgt sie der Bundesstraßengrenze
weiter nach Nordosten. In deren Verlängerung wird die Verlängerung der
B 302 (Wiener Nordrand Straße) geradlinig überquert und dann
begleitet die neue Bezirksgrenze die Bundesstraßengrenze bis zur
Stadtgrenze.
5. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 21. und 22. Bezirk
ist den in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellungen
zu entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Plan 2
Plan 3
Plan 4
LGBl. für Wien ist erhältlich in der
Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse-
und
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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