Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2002 | Ausgegeben am 12. Juni 2002 | 24. Stück |
24. Verordnung: | Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel; Änderung [CELEX-Nr.: 399L0074] |
24.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von Rindern,
Schweinen und Geflügel geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 5 und 6 des Wiener Tierschutz- und
Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 13/2002, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von
Rindern, Schweinen und Geflügel, LGBl. für Wien Nr. 40/1996, in
der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 28/1998, wird wie folgt
geändert:
1. Die Überschrift des 2. Abschnitts Punkt III.
lautet:
„III. Stall-, Boden- und
Auslaufbeschaffenheit“
2. Nach § 22 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a
eingefügt:
„(3a) Bei Haltungssystemen für Legehennen mit einem Zugang zu
einem Auslauf ins Freie müssen mehrere Auslauföffnungen unmittelbar
Zugang nach außen gewähren, mindestens 35 cm hoch und 40 cm
breit sein und über die gesamte Länge des Gebäudes verteilt sein;
je Gruppe von 1 000 Hennen muss in jedem Fall eine Öffnung von
insgesamt 4 m zur Verfügung stehen. Die Auslaufflächen
müssen über Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz vor widrigen
Witterungsbedingungen und vor Raubtieren und bei Bedarf über geeignete
Tränken verfügen und im Übrigen dergestalt konfiguriert sein,
dass sie auf Grund des angeborenen Verhaltens der Hennen tatsächlich in
ihrem gesamten Umfange genützt werden.“
3. Anhang 4 Zeile „Futterrinne und
Rundautomat“ Spalte „Legehennen Zuchttiere“
lautet:
„4 cm/Tier“
Artikel II
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von
Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, ABl. Nr. L 203 vom
3. August 1999 S. 53, Celex Nr. 399L0074, soweit dies noch
erforderlich ist, umgesetzt.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in
Kraft.
Der Landeshauptmann
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung: WIENER ZEITUNG DIGITALE PUBLIKATIONEN GMBH, 1230 Wien
LGBl. für Wien ist erhältlich in der
Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse-
und
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular