Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2002 | Ausgegeben am 28. Mai 2002 | 19. Stück |
19. Verordnung: | Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsbereich des Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden |
19.
Verordnung mit der die Verordnung der Wiener
Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsbereich des
Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der
Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes
ausgenommen werden, aufgehoben wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bestimmte
Rechtsträger im Vollziehungsbereich des Landes sowie
Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der Anwendung des
2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden,
LGBl. für Wien Nr. 2/1982, wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann
Häupl
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