Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 28. Mai 200219. Stück
19. Verordnung:Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsbereich des Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden

19.
Verordnung mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsbereich des Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden, aufgehoben wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im Vollziehungsbereich des Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen und des Magistrates von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2 des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden, LGBl. für Wien Nr. 2/1982, wird aufgehoben.
Der Landeshauptmann
Häupl

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