Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2002Ausgegeben am 8. Februar 20025. Stück
5. Gesetz:Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz; Änderung

5.
Gesetz, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 48/2001, wird wie folgt geändert:
Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
„§ 5a. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann von der Einhebung der Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden.“


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer



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