Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2002 | Ausgegeben am 6. Februar 2002 | 4. Stück |
4. Verordnung: | Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird; Aufhebung |
4.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit
der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt
wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des
Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die
Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 58/1995, mit
der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt
wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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