Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 27. Dezember 2001 | 140. Stück |
140. Verordnung: | Tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden; Aufhebung |
140.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die
Verordnung des
Landeshauptmannes von Wien betreffend die tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, aufgehoben wird
Landeshauptmannes von Wien betreffend die tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien ein- oder ausgeladen werden, aufgehoben wird
Auf Grund des § 11 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, wird
verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die
tierärztliche Untersuchung von Tieren, die mittels Eisenbahn, Schiffen,
Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen befördert und in Wien
ein- oder ausgeladen werden, LGBl. für Wien Nr. 11/1946, zuletzt
geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 31/1975, tritt mit
Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Kossina
Amtsführende Stadträtin
Impressum: Medieninhaber: Land Wien,
Herstellung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580
Horn
LGBl. für Wien ist erhältlich in
der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre und kann bei der
MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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