Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 19. Dezember 2001 | 128. Stück |
128. Verordnung: | Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus; Änderung |
128.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische
Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus
geändert wird
Aufgrund des § 51 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl.
für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl.
für Wien Nr. 48/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und
Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der
„GAMMA-UNIT“ im Allgemeinen Krankenhaus, LGBl. für Wien Nr.
38/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. 48/1997, wird wie folgt
geändert:
In § 1 wird der Betrag „104 745 S“ durch den
Betrag „7 612,12 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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Horn
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