Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 13. Dezember 2001120. Stück
120. Gesetz:Wiener Prostitutionsgesetz; Änderung

120.
Gesetz, mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Regelung der Prostitution in Wien (Wiener Prostitutionsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 7/1984, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 34/1991, wird wie folgt geändert:
1. Im § 8 Abs. 1 tritt an die Stelle der Angabe „50 000 S“ die Angabe „3 500 Euro“, der Angabe „5 000 S“ die Angabe „350 Euro“ und der Angabe „100 000 S“ die Angabe „7 000 Euro“.
2. Im § 8 Abs. 2 tritt an die Stelle der Angabe „100 000 S“ die Angabe „7 000 Euro“.
3. Im § 8 Abs. 4 tritt an die Stelle der Angabe „30 000 S“ die Angabe „2 100 Euro“.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer









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