Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 13. Dezember 2001 | 116. Stück |
116. Gesetz: | Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG; Änderung |
116.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung der
Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG) geändert
wird.
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl. für Wien Nr. 11/1973, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 27/2000, wird wie folgt
geändert:
1. § 13 Abs. 10 lautet:
„(10) Die Geldleistung ist auf eine Zehnerstelle des Centbetrages zu
runden; Beträge unter 5 Cent sind zu vernachlässigen, Beträge
über 5 Cent sind auf die nächste Zehnerstelle des Centbetrages zu
runden.“
2. Im § 24 Abs. 2 wird der Betrag „30 000 S“
durch „2 100 Euro“ ersetzt.
3. § 41 Abs. 4 lautet:
„(4) Dienstgeber, die der in Abs. 3 enthaltenen Verpflichtung nicht
nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind vom Magistrat mit
Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Nichteinbringungsfall mit
Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
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