Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 13. Dezember 2001 | 113. Stück |
113. Gesetz: | Wiener Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996; Änderung |
113.
Gesetz, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996
– GWO 1996 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener
Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996), LGBl. für Wien Nr. 16/1996,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 26/2001,
wird wie folgt geändert:
1. Im § 29 Abs. 4 tritt an die Stelle der Angabe „30 000
S“ die Angabe „2 100 Euro“.
2. Im § 32 Abs. 1 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
3. Im § 39 Abs. 4 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
4. Im § 43 Abs. 4 tritt an die Stelle der Angabe „1 000
S“ die Angabe „72,67 Euro“.
5. Im § 52 Abs. 2 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
6. Im § 60 Abs. 3 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
7. Im § 62 Abs. 2 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
8. Im § 64 Abs. 4 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
9. Im § 73 Abs. 3 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
10. In der Anlage 2 tritt an die Stelle der Angabe „3 000
S“ die Angabe „210 Euro“.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
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