Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 10. Dezember 2001107. Stück
107. Verordnung:Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung

107.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird
Auf Grund des § 51 Abs. 6 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch die Verfahrensnovelle 2001, LGBl. für Wien Nr. 91/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 18/1964, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit 18,89 Euro festgesetzt.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl



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