Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 10. Dezember 2001 | 105. Stück |
105. Verordnung: | Nähere Regelung des Aufgaben- und Wirkungsbereiches, der inneren Organisation und der besonderen Zweckbestimmung der Museen der Stadt Wien (Museumsordnung) |
105.
Verordnung der Wiener Landesregierung über die
nähere Regelung des Aufgaben- und Wirkungsbereiches, der inneren
Organisation und der besonderen Zweckbestimmung der Museen der Stadt Wien
(Museumsordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 11 des Wiener Museumsgesetzes
– Wr.MuG, LGBl. für Wien Nr. 95/2001 wird verordnet:
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung der
Museen der Stadt Wien
§ 1. (1) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sich die
„Museen der Stadt Wien“ unter steter Beachtung ihrer Identität
an den in dieser Verordnung enthaltenen Leitlinien und Zweckbestimmungen zu
orientieren. Die Identität der „Museen der Stadt Wien“ liegt in
ihrer zweifachen Aufgabe von Bewahrung und Erneuerung. So sind die Museen auch
ein Ort für die Auseinandersetzung der Stadt mit sich selbst und bieten
Raum für den Diskurs über stadtteilbezogene Themen. Die seit der
Gründung gewachsenen, einzigartigen Sammlungen treten mit der Gegenwart in
Diskussion, um so immer wieder die Grenzbereiche zwischen Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft auszuloten und in einer stets aktualisierten Rezeption
erfahrbar zu machen. Dieses Spannungsfeld gibt den „Museen der Stadt
Wien“ ihre unverwechselbare Stellung und macht sie zu einem lebendigen Ort
der Auseinandersetzung der sich ständig verändernden und
weiterentwickelnden kulturellen Positionen und den sich wandelnden
Bedürfnissen und Anforderungen der Gesellschaft. In dieser Weise
dokumentieren die Schausammlungen der „Museen der Stadt Wien“ die
historische Entwicklung der Stadt Wien unter Berücksichtigung der
politischen Geschichte, der Geistes-, Sozial-, Kunst- und Kulturgeschichte der
Stadt und ihrer Bewohner und nehmen die neuesten wissenschaftlichen
Forschungsansätze auf.
(2) Die Integration der beiden polaren Aufgaben (Abs. 1) der „Museen
der Stadt Wien“ in eine einheitliche Museumspolitik spiegelt sich in einer
differenzierten Gesamtstruktur, die einerseits die klassischen, auf Permanenz
angelegten Ziele des Sammelns, Bewahrens, Erschließens und Vermittelns,
andererseits temporär wechselnde Aufgaben, wie sie die intensive
Auseinandersetzung mit dem „Zeitgeist“ (Geist der Zeit)
hervorbringt, zu erbringen hat.
Aufgaben des Museums und
Sammlungsgrundsätze
§ 2. (1) Ausbau der Sammlung: Übergeordnete
Aufgaben liegen in der Positionierung des Museums innerhalb der nationalen und
internationalen Museumslandschaft. Die Erweiterung des Sammlungsbestandes des
Museums und seiner einzelnen Bereiche soll zielgerichtet auf der Grundlage eines
definierten Sammlungsprofils erfolgen. Das Sammlungsprofil ist das Ergebnis
einer sorgfältigen Analyse des Ist-Bestandes und der sich daraus ergebenden
Desiderata im Hinblick auf eine gegenwarts- und zukunftsorientierte
Sammlungspolitik. Diese Offenheit gewährleistet eine aktive und flexible
Auseinandersetzung des historisch gewachsenen Bestandes mit den
Bedürfnissen der zeitgenössischen Gesellschaft. Neben dem
traditionellen Erwerb von Sammlungsgut (Musealien) wird dabei dem Sammeln von
Informationen vermehrte Bedeutung zukommen.
(2) Bewahrung: Der unter unterschiedlichsten
Voraussetzungen gewachsene Sammlungsbestand muss gesichert und gepflegt werden.
Diese Bewahrungsaufgabe hat kultur- und kunsthistorischen, aber auch
ökonomischen Leitlinien zu folgen, wobei die jeweils neuesten
technologischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse anzuwenden sind.
Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel, dass die dafür notwendigen
Entscheidungen sich an langfristigen gesellschaftlichen Entwicklungen
orientieren und keineswegs nur modischen und kurzfristigen materiellen
Überlegungen folgen.
(3) Erschließung als wissenschaftlicher Auftrag und
Forschung: Der wissenschaftliche Auftrag des Museums hat eine
eigenständige Forschung zum Ziel, die aus der Tradition des Hauses und
seiner Sammlung heraus neue Perspektiven für die Verbindung von
Vergangenheit und Gegenwart, die die mögliche Zukunft in sich birgt,
entwickelt. Grundlage für die Erarbeitung stets neuer, fachspezifischer und
fachübergreifender Problemstellungen und Zielvorgaben bildet die Einordnung
der Sammlungsobjekte entsprechend ihrer kultur- und kunsthistorischen Bedeutung.
Damit in Zusammenhang steht aber auch der internationale Austausch von
Forschungsergebnissen sowie Kooperationen in Form eines
wissenschaftlich-museologischen Diskurses mit entsprechenden Institutionen
(Museen, Universitäten und verwandte Forschungseinrichtungen) im In- und
Ausland. Unerlässlich ist somit auch der Austausch von Wissenschaftlern,
Restauratoren und Museologen auf nationaler und internationaler Ebene.
(4) Erschließung als gesellschaftliche Aufgabe:
Die Vermittlung der inhaltlichen Ansprüche erfolgt durch Erschließung
des Sammlungsbestandes im Rahmen der permanenten Schausammlungen, der
Studiensammlungen, der Außenstellen, in- und ausländischer
Ausstellungen, wissenschaftlicher Forschungen und Publikationen. Der Einsatz
stets aktualisierter elektronischer Medien ist dabei unabdingbar.
(5) Vermittlung, insbesondere durch Seminare,
Symposien, Vorträge und Führungen: Im Rahmen der ständigen
Schausammlungen, der Depot- und Studiensammlungen und der Sonderausstellungen
erfolgt die Vermittlung nach zeitgemäßen, museumsdidaktischen
Grundsätzen auch unter Verwendung neuer Technologien. Eine besondere
Verpflichtung der „Museen der Stadt Wien“ ist darin zu sehen, die
Vermittlung insbesondere auf Kinder, Jugendliche, Senioren und Migranten
auszurichten. So ist dementsprechend Zusammenarbeit mit Schulen aller
Bildungsstufen, außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen,
Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der
Erwachsenenbildung unabdingbar. Im Übrigen hat sich das Museum auch als
Teil des touristischen Angebotes der Stadt Wien zu begreifen.
Organisation
§ 3. (1) Die wissenschaftliche Anstalt „Museen der Stadt
Wien“ wird von einem Direktor (§ 10 Wiener Museumsgesetz) geleitet.
Dieser nimmt die Funktion des Geschäftsführers und
wissenschaftlich-künstlerischen Leiters wahr. Ihm obliegt die Gesamtleitung
der „Museen der Stadt Wien“. Er bestimmt im Einvernehmen mit dem
Kuratorium (§ 13 Wiener Museumsgesetz) für die Dauer seiner
Funktionsperiode aus dem Kreis der Kuratoren (Sammlungsleiter) einen
Stellvertreter. Der Widerruf der Bestellung ist im Einvernehmen mit dem
Kuratorium jederzeit möglich. Wiederbestellungen als Stellvertreter des
Direktors sind möglich.
(2) Fachliches Bestellungserfordernis für den Direktor und seinen
Stellvertreter sind ein abgeschlossenes Universitätsstudium in den
fakultativen Fachrichtungen Geschichte, Kunstgeschichte, Volkskunde,
Archäologie oder in einer diesen gleichzuhaltenden
geisteswissenschaftlichen oder künstlerischen Studienrichtung sowie
einschlägige Erfahrungen im musealen Bereich und
Ausstellungswesen.
(3) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan des Direktors dient ein von der
Wiener Landesregierung bestelltes Kuratorium (§ 13 Wiener Museumsgesetz),
dem die Voranschläge, der jeweilige Budgetvollzug und Rechnungsabschluss
nach Maßgabe der in § 13 Abs. 5 des Wiener Museumsgesetzes
vorgesehenen Geschäftsordnung vorzulegen sind und auf Verlangen in die zu
Grunde liegenden Unterlagen Einsicht zu gewähren ist.
Bereichsgliederung und
Organisationsstruktur
§ 4. Zur Erfüllung der im Wiener Museumsgesetz und in
dieser Museumsordnung enthaltenen Aufgaben, musealen Zwecke und Ziele ist die
wissenschaftliche Anstalt „Museen der Stadt Wien“ organisatorisch
wie folgt gegliedert:
1. Direktion mit Chefkurator, Wissenschaftlich-Künstlerischem Gremium
und Stabsstellen,
2. Sammlung, Wissenschaft und Forschung,
3. Kaufmännischer Bereich.
Direktion
§ 5. (1) Dem Direktor obliegt die Gesamtverantwortung für
die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt
Wien“. Er erstellt deren Leitlinien und Ziele der Museumspolitik nach
Maßgabe des Wiener Museumsgesetzes und dieser Verordnung. Er übt die
wissenschaftlich-künstlerische Leitung unter Mitwirkung eines Chefkurators
aus und ist für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame
Geschäftsführung zur Umsetzung der Zweckbestimmung der
wissenschaftlichen Anstalt verantwortlich. Ihm unterstehen alle personellen,
finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten in den „Museen der
Stadt Wien“. Der Direktor repräsentiert die „Museen der Stadt
Wien“ nach außen und ist auch für deren Erscheinungsbild in der
Öffentlichkeit verantwortlich. Die wirtschaftlichen, budgetären und
sonstigen finanziellen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung besorgt der
Direktor im Einvernehmen mit einem kaufmännischen Leiter (§ 10 Abs. 5
Wiener Museumsgesetz).
(2) Zur Unterstützung des Direktors handelt der
„Chefkurator“ und dienen das Direktionsbüro, das
„Wissenschaftlich-Künstlerische Gremium“ und die
„Stabsstellen“ nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen:
1. Der „Chefkurator“ wird vom Direktor bestellt und ist die
entscheidende Schalt- und Verbindungsstelle zwischen dem Direktor und den
Kuratoren (Sammlungsleiter), vor allem aber der unmittelbare Mitarbeiter des
Direktors im wissenschaftlich-künstlerischen Bereich. Er hat in diesem
Sinne auch alle nationalen und internationalen Kontakte der Museen vor- und
aufzubereiten. Er garantiert die Realisierung der vom Direktor vorgegebenen
Richt- und Leitlinien der Arbeit in den „Museen der Stadt
Wien“.
2. Das „Wissenschaftlich-Künstlerische Gremium“ ist eine
permanente Einrichtung der Kuratoren der „Museen der Stadt Wien“. Es
wird vom Chefkurator geleitet und einberufen. In diesem Bereich werden
Maßnahmen zur optimalen Bewahrung, Darstellung und Erweiterung der
Sammlungen erörtert, Forschungsziele definiert und Ausstellungsprojekte
vorbereitet.
3. Die Stabsstelle „Öffentlichkeitsarbeit und Presse“ ist
verantwortlich für eine aktive Medienarbeit auf internationaler Basis zur
Vermittlung aller Aktivitäten und des kulturellen Auftrags der
„Museen der Stadt Wien“.
4. Die Stabsstelle „Bildung“ ist verantwortlich für die
Konzeption und Umsetzung eines dem kulturellen Auftrag der „Museen der
Stadt Wien“ entsprechenden Bildungsprogrammes. Ihr obliegt auch die
Organisation und Abwicklung sämtliche Führungen und damit
zusammenhängender Veranstaltungen durch die Sammlungen und
Sonderausstellungen der „Museen der Stadt Wien“. Hierbei sollen
insbesondere Kinder, Jugendliche und Senioren, aber auch andere Zielgruppen in
Form von Seminaren, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen angesprochen
werden.
5. Die Stabsstelle „Wirtschaft, Finanzen und Controlling“ ist
verantwortlich für die Erstellung des Budgets, dessen laufende
Überwachung und die regelmäßige Berichterstattung
darüber.
Sammlung, Wissenschaft und Forschung
§ 6. Diese Organisationseinheit wird vom Chefkurator geleitet.
Sie kann insbesondere aus folgenden Bereichen bestehen:
1. Sammlungsbereiche, wie insbesondere:
a) Geschichte und Kunstgeschichte,
b) Waffenkunde, Wiener Bürgerliches Zeughaus und Fahnen,
c) Numismatik,
d) Kunstgewerbe-, Möbel- und Uhrensammlung,
e) Stadtvolkskunde und Soziologie Wiens,
f) frauenspezifische Themen,
g) Pratersammlung,
h) Archäologie Wiens,
i) Topographie Wiens,
j) Porträtkunde Wiens,
k) Modesammlungen,
l) Erinnerungsgegenstände,
m) Musikgeschichte Wiens,
n) Theatergeschichte Wiens,
o) Bibliothek.
Die Sammlungen werden von den Kuratoren betreut. Die Aufgabenstellung der Kuratoren bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, geschichtliche, kultur- und kunstgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung und wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. -zusammenhänge der Sammlungsteile. Darüber hinaus ist die autonome wissenschaftliche Tätigkeit ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgabenstellung. Der Sammlungsbestand der „Museen der Stadt Wien“ ist in Inventaren verzeichnet, welche laufend zu ergänzen sind. Diese Aufgabe obliegt den Kuratoren.
a) Geschichte und Kunstgeschichte,
b) Waffenkunde, Wiener Bürgerliches Zeughaus und Fahnen,
c) Numismatik,
d) Kunstgewerbe-, Möbel- und Uhrensammlung,
e) Stadtvolkskunde und Soziologie Wiens,
f) frauenspezifische Themen,
g) Pratersammlung,
h) Archäologie Wiens,
i) Topographie Wiens,
j) Porträtkunde Wiens,
k) Modesammlungen,
l) Erinnerungsgegenstände,
m) Musikgeschichte Wiens,
n) Theatergeschichte Wiens,
o) Bibliothek.
Die Sammlungen werden von den Kuratoren betreut. Die Aufgabenstellung der Kuratoren bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, geschichtliche, kultur- und kunstgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung und wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. -zusammenhänge der Sammlungsteile. Darüber hinaus ist die autonome wissenschaftliche Tätigkeit ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgabenstellung. Der Sammlungsbestand der „Museen der Stadt Wien“ ist in Inventaren verzeichnet, welche laufend zu ergänzen sind. Diese Aufgabe obliegt den Kuratoren.
2. Einrichtungen für Studienzwecke (z. B.
Studiensaal)
3. Museumsdidaktik
4. Fachaufsicht über die Wiener Bezirksmuseen
5. Restaurierung:
Dem Bereich Sammlungen sind die Restaurierwerkstätten zugeordnet:
Die Restauratoren sind dem Chefrestaurator verantwortlich. Dieser hat die konservatorisch-restauratorischen Bedingungen aller Sammlungen und ihrer Aufbewahrungsorte sicherzustellen und unterliegt ständiger Berichtspflicht gegenüber dem Chefkurator.
Dem Bereich Sammlungen sind die Restaurierwerkstätten zugeordnet:
Die Restauratoren sind dem Chefrestaurator verantwortlich. Dieser hat die konservatorisch-restauratorischen Bedingungen aller Sammlungen und ihrer Aufbewahrungsorte sicherzustellen und unterliegt ständiger Berichtspflicht gegenüber dem Chefkurator.
6. Werkstätten:
Dem Bereich Sammlungen sind die Werkstätten zugeordnet:
Der Werkstättenleiter hat ständige Berichtspflicht gegenüber dem Chefkurator.
Die Bereiche Restaurierung und Werkstätten sind für die permanente Pflege und Betreuung der Sammlungsbestände sowie für die konservatorische Betreuung von Leihgaben zuständig.
Dem Bereich Sammlungen sind die Werkstätten zugeordnet:
Der Werkstättenleiter hat ständige Berichtspflicht gegenüber dem Chefkurator.
Die Bereiche Restaurierung und Werkstätten sind für die permanente Pflege und Betreuung der Sammlungsbestände sowie für die konservatorische Betreuung von Leihgaben zuständig.
7. Registrar:
In unmittelbarer Verbindung mit dem Sammlungsbereich steht der Registrar, dem es obliegt, die Bewegung der Exponate sowie deren jeweilige Standorte zu dokumentieren, und zwar sowohl eigene als auch fremde Objekte betreffend. Er hat das Objekt-Inventar auf dem aktuellen Stand zu halten und die museumsspezifischen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Belange des internationalen und nationalen Leihverkehrs zu besorgen. Er hat auch die Angelegenheiten des Büroschmucks in städtischen Einrichtungen wahrzunehmen.
In unmittelbarer Verbindung mit dem Sammlungsbereich steht der Registrar, dem es obliegt, die Bewegung der Exponate sowie deren jeweilige Standorte zu dokumentieren, und zwar sowohl eigene als auch fremde Objekte betreffend. Er hat das Objekt-Inventar auf dem aktuellen Stand zu halten und die museumsspezifischen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Belange des internationalen und nationalen Leihverkehrs zu besorgen. Er hat auch die Angelegenheiten des Büroschmucks in städtischen Einrichtungen wahrzunehmen.
8. Forschungsaufgaben:
Die Forschungsaufgaben und -projekte werden vom Chefkurator wahrgenommen und geleitet. Er steht diesbezüglich dem „Wissenschaftlich-Künstlerischem Gremium“ vor.
Die Forschungsaufgaben und -projekte werden vom Chefkurator wahrgenommen und geleitet. Er steht diesbezüglich dem „Wissenschaftlich-Künstlerischem Gremium“ vor.
Kaufmännischer Bereich
§ 7. (1) Der kaufmännische Bereich und die Stabsstelle
„Wirtschaft, Finanzen und Controlling“ (§ 5 Abs. 2 Z 5)
unterstehen einem kaufmännischen Leiter.
Der kaufmännische Bereich gliedert sich in:
1. Finanz- und Rechnungswesen,
2. Personalwesen,
3. zentrale Dienste,
4. Marketing.
(2) Das Finanz- und Rechnungswesen ist für die laufende
Finanzbuchhaltung, die begleitende Kostenrechnung, die Liquiditätsrechnung,
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Erstellung von Monats- und
Quartalsabschlüssen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses
verantwortlich. Dem Finanz- und Rechnungswesen obliegt die Vorbereitung des
Finanz- und Begleitcontrollings. Es ist nach den Grundsätzen der doppelten
Buchhaltung vorzugehen. Jahresabschlüsse sind durch einen
Wirtschaftstreuhänder überprüfen zu lassen. Vom Ergebnis der
Prüfung ist dem Kuratorium zu berichten.
(3) Das Personalwesen ist für die Umsetzung der Personalpolitik der
Anstalt „Museen der Stadt Wien“ verantwortlich. Darüber hinaus
obliegen ihm alle sowohl dem Dienstrecht der Stadt Wien als auch dem
Angestelltengesetz und sonstigen arbeitsrechtlichen Vorschriften unterliegenden
Personalangelegenheiten, die Regelung des Personaleinsatzes, die Steuerung des
Einsatzes von Fremdpersonal und freien Mitarbeitern und die ständige
Kontrolle der für diesen Bereich relevanten Steuerungsdaten.
(4) Dem Verwaltungsbereich Zentrale Dienste sind die allgemeine Verwaltung,
die Haustechnik und das Sicherheitswesen für die „Museen der Stadt
Wien“ zugeordnet. Diese haben folgende Aufgabenbereiche:
1. Die allgemeine Verwaltung umfasst alle Maßnahmen, die einen
ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Museumsbetriebes
gewährleisten. Dazu zählen insbesondere auch die Maßnahmen zur
Erhaltung des betriebsbereiten Zustandes bzw. der Erhaltung der von der Stadt
Wien übernommenen Objekte (§ 8 Wiener Museumsgesetz), mit Ausnahme des
Äußeren und der konstruktiven Teile.
2. Die Haustechnik ist für das problemlose Funktionieren aller
haustechnischen Anlagen und für die Wartung, Instandsetzung,
Energieversorgung sowie die Planung und Durchführung von Anschaffungen im
haustechnischen Bereich verantwortlich.
3. Die Zuständigkeit des Sicherheitswesens erstreckt sich auf alle
Einrichtungen, die die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen in den
„Museen der Stadt Wien“ zum Gegenstand haben.
(5) Marketing-Bereich:
Die Wissenschaftliche Anstalt „Museen der Stadt Wien“ stellt
gemäß der internationalen Museumsdefinition eine
Non-profit-Organisation dar, dennoch sind alle Wirtschaftsbereiche der
„Museen der Stadt Wien“ so zu strukturieren, dass deren
Tätigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Betriebsführung
gerecht werden. Der Marketing-Bereich umfasst:
1. Museums-Shop,
2. Vermietung von Räumlichkeiten,
3. Sponsoring, Merchandising und Kooperationen,
4. Reproduktions- und Fotoabteilung.
(6) Die Organisationseinheiten gemäß Abs. 5 haben folgende
Aufgaben:
1. Der Museums-Shop umfasst sämtliche Aufgaben des Shops sowie
Marketing und die Erschließung neuer Vertriebswege.
2. Die Vermietung von Räumlichkeiten der „Museen der Stadt
Wien“ ist unter Rücksichtnahme auf die Aufgaben der Museen
abzuwickeln.
3. Die Organisationseinheit Sponsoring, Merchandising und Kooperationen
dient der Erschließung externer Finanzquellen.
4. Die Reproduktions- und Fotoabteilung ist für die
zeitgemäße Archivierung und Verwaltung der gesamten fotografischen
Abbildungen (Reprovorlagen) der Sammlung der „Museen der Stadt Wien“
verantwortlich, ebenso für die Entgegennahme externer Aufträge und die
Erteilung der entsprechenden Reproduktionsrechte.
Aufwandersatz für die Mitglieder des
Kuratoriums
§ 8. Den Mitgliedern des Kuratoriums (§ 13 Wiener
Museumsgesetz) gebührt für ihre Tätigkeit im Kuratorium ein
Aufwandersatz pro Sitzungsteilnahme in Höhe des Stundensatzes eines Beamten
der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 15.
Verzeichnisse und Dokumentationen
§ 9. Folgende Verzeichnisse und Dokumentationen haben in den
„Museen der Stadt Wien“ aufzuliegen und in ihrer ersten Fassung dem
Dokumentationsstand vom 31. Dezember 2001 zu entsprechen; sie sind laufend zu
bearbeiten und zu ergänzen und auf einem aktuellen Stand zu
halten:
1. Verzeichnis der den „Museen der Stadt Wien“
überlassenen Immobilien samt Zustandsbeschreibung,
2. Verzeichnis der beweglichen Ausstattung,
3. Inventar einschließlich Fremdinventar und Dokumentationen der
einzelnen Sammlungsbereiche und des Archivs.
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 10. Bei den in dieser Verordnung verwendeten
personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide
Geschlechter. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils
geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
In-Kraft-Treten
§ 11. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Impressum: Medieninhaber: Land Wien,
Herstellung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580
Horn
LGBl. für Wien ist erhältlich in
der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre und kann bei der
MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
Verantwortlich für diese Seite:MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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