Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 4. Dezember 2001 | 98. Stück |
98. Verordnung: | Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989; Änderung |
98.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von
Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes –
WWFSG 1989 geändert wird
Auf Grund des § 78 des Wiener Wohnbauförderungs- und
Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989,
in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 16/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von
Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG
1989, LGBl. für Wien Nr. 20/1991, wird wie folgt geändert:
Es tritt in
§ 1 Abs. 2 an Stelle der Angabe „500 000 S“ die
Angabe „36 340 Euro“
§ 2 Abs. 2 an Stelle der Angabe „800 000 S“ die
Angabe „87 210 Euro“
an Stelle der Angabe „600 000 S“ die
Angabe „69 765 Euro“
an Stelle der Angabe „100 000 S“ die
Angabe „ 7 270 Euro“.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Artikel I dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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Horn
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