Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 4. Dezember 200198. Stück
98. Verordnung:Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989; Änderung

98.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 geändert wird

Auf Grund des § 78 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 16/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 20/1991, wird wie folgt geändert:
Es tritt in
§ 1 Abs. 2 an Stelle der Angabe „500 000 S“ die Angabe „36 340 Euro“
§ 2 Abs. 2 an Stelle der Angabe „800 000 S“ die Angabe „87 210 Euro“
an Stelle der Angabe „600 000 S“ die Angabe „69 765 Euro“
an Stelle der Angabe „100 000 S“ die Angabe „ 7 270 Euro“.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Artikel I dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl



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