Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 16. Oktober 200187. Stück
87. Verordnung:Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden mitteleuropäischen Strombörse

87.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden mitteleuropäischen Strombörse
Auf Grund des § 51 Abs. 8 des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft 2001 (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001 – WElWG 2001), LGBl. Nr. 72/2001, wird verordnet:
§ 1 Mit dieser Verordnung wird zum Zweck der Ermittlung der Ausgleichsabgaben gemäß § 51 Abs. 3 Z. 1 und 2 WElWG 2001 die für die Ermittlung des Marktpreises bestimmende mitteleuropäsche Strombörse festgelegt.
§ 2 Gemäß § 51 Abs. 8 WElWG wird die Frankfurter „European Energy Exchange“ (EEX) als Strombörse festgelegt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular