Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 16. Oktober 2001 | 87. Stück |
87. Verordnung: | Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden mitteleuropäischen Strombörse |
87.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden
mitteleuropäischen Strombörse
Auf Grund des § 51 Abs. 8 des Gesetzes über die Neuregelung der
Elektrizitätswirtschaft 2001 (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz
2001 – WElWG 2001), LGBl. Nr. 72/2001, wird verordnet:
§ 1 Mit dieser Verordnung wird zum Zweck der Ermittlung der
Ausgleichsabgaben gemäß § 51 Abs. 3 Z. 1 und 2 WElWG 2001
die für die Ermittlung des Marktpreises bestimmende mitteleuropäsche
Strombörse festgelegt.
§ 2 Gemäß § 51 Abs. 8 WElWG wird die Frankfurter
„European Energy Exchange“ (EEX) als Strombörse
festgelegt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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