Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 12. Oktober 200178. Stück
78. Gesetz:Schutz gegen Baulärm; Änderung

78.
Gesetz, mit dem das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. für Wien Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 17/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 6 wird der Betrag „300 000 S“ durch den Betrag „21 000 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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