Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 24. September 2001 | 67. Stück |
67. Kundmachung: | Teilweise Aufhebung der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 durch den Verfassungsgerichtshof |
Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 durch den
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2001, Zl. V 2/01-7, den Abschnitt I.A. Abs. 3 erster Satz der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999, beschlossen von der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien in der Sitzung vom 15. Dezember 1998, genehmigt von der Wiener Landesregierung in ihrer Sitzung am 19. März 1999 zur Pr. Z. 0284/99, kundgemacht im "Wiener Arzt", Nr. 3/99, Seite 20 f., als gesetzwidrig aufgehoben.
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