Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 24. September 2001 | 66. Stück
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66. Verordnung: | LGBl. für Wien Nr. 5/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird; Aufhebung
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66.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 5/1995, mit der
ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird,
aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes,
BGBl.Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl.Nr. 421/1992, wird
auf Antrag der Gemeinde die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl.
für Wien Nr. 5/1995, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum
Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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