Landesgesetzblatt für
Wien
Jahrgang 2001
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Ausgegeben am 19. Juli 2001
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61. Stück
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61. Verordnung:
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Tierärztliche
Untersuchungsgebühren; Aufhebung
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61.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die
Verordnung
des Landeshauptmannes von Wien über tierärztliche Untersuchungsgebühren
aufgehoben wird
des Landeshauptmannes von Wien über tierärztliche Untersuchungsgebühren
aufgehoben wird
Auf Grund des § 11 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909,
zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 66/1998, und des § 47
des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBl. I Nr. 66/1998, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über tierärztliche
Untersuchungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 72/1993, in der Fassung der
Verordnung LGBl. für Wien Nr. 29/1994, tritt mit Ablauf des Tages der
Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Kossina
Amtsführende Stadträtin
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