Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 10. Mai 2001 | 53. Stück |
53. Gesetz: | Wiener Naturschutzgesetz, Wiener Nationalparkgesetz, Wiener Baumschutzgesetz und Wiener Artenhandelsbegleitgesetz; Änderung (Wiener Euro-Umstellungsgesetz - Umweltschutz) |
das Wiener Baumschutzgesetz und das Wiener Artenhandelsbegleitgesetz geändert werden (Wiener Euro-Umstellungsgesetz - Umweltschutz)
In § 49 Abs. 1 wird der Betrag "300 000 S" durch "21 000 Euro" und der Betrag "500 000 S" durch "35 000 Euro" ersetzt.
In § 19 Abs. 1 wird der Betrag "200 000 S" durch "14 000 Euro" und der Betrag "400 000 S" durch "28 000 Euro" ersetzt.
1. In § 9 Abs. 3 wird der Betrag "15 000 S" durch "1 090 Euro" ersetzt.
2. In § 13 Abs. 3 wird der Betrag "10 000 S" durch "700 Euro", der Betrag "600 000 S" durch "42 000 Euro" und der Betrag "100 000 S" durch "7 000 Euro" ersetzt.
In § 8 wird der Betrag "100 000 S" durch "7 000 Euro" ersetzt.
Inkrafttreten
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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