Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 7. Mai 2001 | 51. Stück |
51. Gesetz: | Regelung des Kindertagesheimwesens; Änderung |
1. § 3 Abs. 3 lautet:
"(3) Kinder, die infolge ihres Verhaltens eine Gefährdung der übrigen Kinder befürchten lassen, können vom Besuch des Kindertagesheimes ausgeschlossen werden."
2. Im § 13 Abs. 1 tritt an Stelle der Betragsangabe "5 000 S" die Betragsangabe "350 Euro".
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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