Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 26. April 2001 | 41. Stück |
41. Gesetz: | Errichtung eines Fonds zur Finanzierung von Wiener Krankenanstalten (Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetz); Änderung |
Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung von Wiener Krankenanstalten (Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetz), LGBl. für Wien Nr. 41/1996, wird wie folgt geändert:
1. Beiträge des Strukturfonds, der Länder und der Gemeinden, die dem Land Wien bzw. dem Fonds auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften für Zwecke der Krankenanstaltenfinanzierung zufließen;
2. Mittel der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung;
3. Vermögenserträge;
4. Mittel des Bundes gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
5. sonstige Mittel."
2. § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
"Für das auf Vorschlag der Bundesregierung bestellte Mitglied sind in gleicher Weise drei Ersatzmitglieder zu bestellen."
3. In § 6 wird die Absatzbezeichnung "(1)" eingefügt.
4. § 6 wird folgender Abs. 2 angefügt:
"(2) Der Fonds hat die Voranschläge und Jahresabschlüsse unmittelbar nach Beschlussfassung der Strukturkommission zu übermitteln."
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular