Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 17. April 2001 | 32. Stück |
32. Gesetz: | Wiener Volksbefragungsgesetz; Änderung |
1. Im § 20 tritt an die Stelle der Angabe "5 000 S" die Angabe "350 Euro".
2. Im § 21 tritt an die Stelle der Angabe "2 000 S" die Angabe "140 Euro".
3. In der Anlage 1 letzter Absatz tritt an die Stelle der Angabe "5 000 S" die Angabe "350 Euro".
4. In der Anlage 1 letzter Absatz tritt an die Stelle des Wortes "Arrest" das Wort "Ersatzfreiheitsstrafe".
5. § 12 Abs. 4 wird gestrichen.
§ 12 Abs. 5 wird § 12 Abs. 4.
6. Im § 21 Ziffer 3 ist das Wort "bresthaft" durch das Wort "behindert" zu ersetzen.
2. Art. I Z 1 bis 3 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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