Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 17. April 2001 | 30. Stück |
30. Gesetz: | Gemeindevermittlungsämter; Änderung |
1. Im § 16 Abs. 1 erster Satz tritt an die Stelle der Angabe "fünf bis 50 S" die Angabe "100 bis 500 S".
2. Im § 16 Abs. 1 erster Satz tritt an die Stelle der Angabe "100 bis 500 S" die Angabe "sieben bis 35 Euro".
3. Im § 16 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wendung "zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 28/1978" durch die Wendung "LGBl. für Wien Nr. 21/1962 in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
2. Art. I Z 2 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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