Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 17. April 2001 | 29. Stück
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29. Gesetz: | Wiener Landes-Sicherheitsgesetz; Änderung
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29.
Gesetz, mit dem das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz vor
Beeinträchtigungen des örtlichen Gemeinschaftslebens erlassen werden
und das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der
Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird,
geändert wird (Wiener Landes-Sicherheitsgesetz - WLSG), LGBl. für
Wien Nr. 51/1993, wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 Abs. 1 Z 2 tritt an die Stelle der Angabe "10 000 S" die
Angabe "700 Euro".
2. Im § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle der Angabe "10 000 S" die Angabe
"700 Euro".
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor:
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Häupl | Theimer
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