Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 17. April 2001 | 28. Stück |
28. Gesetz: | Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderung |
Ehrenkränkung geändert wird
1. Im § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes "Arrest" das Wort "Ersatzfreiheitsstrafe".
2. Im § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle der Angabe "3 000 S" die Angabe "210 Euro".
3. § 2 Abs. 3 lautet:
"(3) Ehrenkränkungen sind Privatanklagesachen, auf deren Verfolgung und Bestrafung § 56 Abs. 2, 3 und 4 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, BGBl. Nr. 52, Anwendung findet."
2. Art. I Z 2 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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