Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 17. April 2001 | 27. Stück |
27. Gesetz: | Wiener Abgabenordnung; Änderung |
1. Im § 86 Abs. 3 wird der Betrag "20 000 S" durch den Betrag "1 400 Euro" ersetzt.
2. Im § 87 Abs. 2 wird der Betrag "2 000 S" durch den Betrag "140 Euro" ersetzt.
3. Im § 102 Abs. 1 wird der Betrag "100 S" jeweils durch den Betrag "7,27 Euro" sowie der Betrag "400 S" durch den Betrag "29,07 Euro" ersetzt.
4. § 153 entfällt.
5. Im § 160 Abs. 2 wird der Betrag "1 000 S" durch den Betrag "72,68 Euro" ersetzt.
6. Im § 168 wird der Betrag "20 S" durch den Betrag "1,46 Euro" ersetzt.
7. Im § 175 Abs. 1 wird der Betrag "20 S" durch den Betrag "1,45 Euro" und der Betrag "200 S" durch den Betrag "14,53 Euro" ersetzt.
8. Im § 188 wird der Betrag "50 S" jeweils durch den Betrag "3,64 Euro" ersetzt.
9. Im § 249 Abs. 3 wird der Betrag "50 000 S" durch den Betrag "3 500 Euro" ersetzt.
10. Im § 250 Abs. 2 wird der Betrag "200 000 S" durch den Betrag "14 000 Euro" ersetzt.
11. Im § 251 Abs. 2 wird der Betrag "3 000 S" durch den Betrag "210 Euro" und der Betrag "30 000 S" durch den Betrag "2 100 Euro" ersetzt.
Inkrafttreten
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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