Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 6. April 2001 | 24. Stück |
24. Gesetz: | Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens; Änderung |
Im § 2 Abs. 2 tritt an Stelle der Betragsangabe "100 S" die Betragsangabe "7 Euro" sowie in Abs. 1 und in Abs. 2 jeweils an Stelle der Betragsangabe "4 000 S" die Betragsangabe "280 Euro".
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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