Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 26. März 2001 | 19. Stück
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19. Verordnung: | Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien; Änderung
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19.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener
Landesregierung, mit der die Höhe der
Entschädigungen für die Mitglieder des Kollegiums des Stadtschulrates
für Wien festgesetzt wird, geändert wird
Auf Grund der §§ 69 und 79 des Wiener Schulgesetzes, LGBl.
für Wien Nr. 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 45/1999, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder des Kollegiums des
Stadtschulrates für Wien festgesetzt wird, LGBl. für Wien Nr.
26/1976, wird wie folgt geändert:
Im ersten Satz wird der Betrag "200 S" durch den Betrag "14,53
Euro" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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