Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 20. Februar 2001 | 8. Stück |
8. Gesetz: | Vergnügungssteuergesetz 1987; Änderung |
1. Im § 3 Abs. 3 werden die Beträge von "20 S" durch "1,45 Euro" und der Betrag von "10 S" durch "0,72 Euro" ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 6 wird der Betrag von "10 S" durch "0,72 Euro" ersetzt.
3. Im § 4 Abs. 3 wird der Betrag von "9 000 S" durch "655 Euro", der Betrag von "3 500 S" durch "255 Euro" und der Betrag von "2 000 S" durch "146 Euro" ersetzt.
4. Im § 6 Abs. 1 wird der Betrag von "1 500 S" durch "109 Euro" ersetzt.
5. Im § 6 Abs. 2 wird der Betrag von "150 S" durch "10 Euro" ersetzt.
6. Im § 6 Abs. 3 wird der Betrag von "3 000 S" durch "218 Euro" ersetzt.
7. Im § 6 Abs. 4 wird der Betrag von "18 000 S" durch "1 308 Euro" ersetzt.
8. Im § 6 Abs. 5 wird der Betrag von "600 S" durch "43 Euro" ersetzt.
9. Im § 7 Abs. 2 wird der Betrag von "1,50 S" durch "0,10 Euro" ersetzt.
10. Im § 7 Abs. 3 wird der Betrag von "3 S" durch "0,21 Euro" ersetzt.
11. Im § 8 Abs. 1 wird der Betrag von "1,50 S" durch "0,10 Euro" ersetzt.
12. Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag von "3 S" durch "0,21 Euro" ersetzt.
13. Im § 8 Abs. 4 wird der Betrag von "1 S" durch "0,07 Euro" ersetzt.
14. Im § 13 Abs. 4 Z 2 wird der Ausdruck "Pachtschillings" durch "Pachtentgeltes" ersetzt.
15. Im § 19 Abs. 1 werden die Beträge von "300 000 S" durch "21 000 Euro" und der Betrag von "600 000 S" durch "42 000 Euro" ersetzt.
16. Im § 19 Abs. 2 wird der Betrag von "6 000 S" durch "420 Euro" ersetzt.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular