Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2001 | Ausgegeben am 20. Februar 2001 | 7. Stück |
7. Gesetz: | Wiener Abgabenordnung; Änderung |
Die Wiener Abgabenordnung, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 9/2000, wird wie folgt geändert:
In § 185 Abs. 3 wird der Punkt nach dem ersten Satz durch einen Strichpunkt ersetzt; nach diesem Strichpunkt wird zur Klarstellung des bisherigen Regelungsinhaltes folgender Text eingefügt:
"insoweit führt die Herabsetzung der Abgabenfestsetzung durch Selbstbemessung oder Abgabenbescheid auch nicht zu einer Gutschrift."
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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