Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2000 | Ausgegeben am 11. September 2000 | 44. Stück |
44. Gesetz: | Änderungen der Grenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk |
44.
Gesetz über Änderungen der Grenze zwischen dem
3. und 11. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18,
über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke
(Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 6/2000, festgelegte Grenze zwischen dem 3. und
11. Bezirk wird im Bereich Urschenböckgasse –
Litfaßstraße wie folgt geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk beginnt im
nordöstlichen Eckpunkt des Grundstückes 1970/18, Katastralgemeinde
Simmering, auf den die in der Modecenterstraße verlaufende derzeitige
Bezirksgrenze von Nordosten kommend trifft. Sie verläuft von diesem Punkt
aus entlang der nördlichen Begrenzung der Urschenböckgasse, die
gleichzeitig die südliche Grenze des Bahngrundstückes 1970/1,
Katastralgemeinde Simmering, ist und in der Natur durch einen Zaun erkennbar
ist, nach Nordwesten und mündet in weiterer Folge in die in dieser
Begrenzung verlaufende bisherige Bezirksgrenze ein. Im Bereich der
Liftfaßstraße wird diese bisherige Bezirksgrenze geradlinig so weit
verlängert, bis sie den nordwestlichen Straßenrand der
Litfaßstraße erreicht. In diesem Schnittpunkt winkelt die neue
Bezirksgrenze nach Südwesten ab und verläuft längs des
nordwestlichen Straßenrandes der Litfaßstraße, bis sie an der
Ecke zur Rinnböckstraße wieder auf die derzeitige Bezirksgrenze
trifft.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 11. Bezirk
ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung
zu entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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