Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2000 | Ausgegeben am 21. Juli 2000 | 41. Stück |
41. Verordnung: | Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 24/1994, mit der ein Teil des 3. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt wird |
41.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 24/1994, mit
der ein Teil des 3. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet
erklärt wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des
Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die
Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 24/1994, mit
der ein Teil des 3. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet
erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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Buchhandlung des Verlags Österreich, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis ATS 5,– (entspricht 0,36 EUR).
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