Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2000 | Ausgegeben am 31. Mai 2000 | 31. Stück |
31. Verordnung: | Periodische Untersuchung von Rinderbeständen auf Rinderleukose |
31.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die
periodische Untersuchung von Rinderbeständen auf
Rinderleukose
Auf Grund der §§ 15 Abs. 1 bis 3 des
Rinderleukosegesetzes, BGBl. Nr. 272/1982, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1999, wird angeordnet:
§ 1. Im ersten und im zweiten Halbjahr des Jahres 2000
sind im Land Wien jeweils 20% der Bestände von über zwei Jahre alten
Rindern auf Rinderleukose zu untersuchen.
§ 2. In den Jahren 2001 bis 2003 sind im Land Wien jeweils
20% der Bestände von über zwei Jahre alten Rindern auf Rinderleukose
zu untersuchen.
§ 3. Die Untersuchungen gemäß
§§ 1 und 2 sind derart vorzunehmen, dass jeder Bestand des Landes
Wien bis zum Ende des Jahres 2003 zumindest einmal untersucht worden
ist.
Für den
Landeshauptmann:
Svihalek
Amtsführender Stadtrat
Erhältlich im Drucksortenverlag der Stadthauptkasse,
1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, und Stücke des laufenden
Jahres per Bestellung und Verkauf ab Lager bei der Print Media Austria AG, 1239
Wien, Tenschertstraße 7, Telefon 797 89 Durchwahl 295, Fax
797 89 Durchwahl 442. Direktverkauf:
Buchhandlung des Verlags Österreich, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis ATS 5,– (entspricht 0,36 EUR).
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Druck der Print Media Austria AG (vormals
Österreichische Staatsdruckerei AG)
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