Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2000 | Ausgegeben am 31. Mai 2000 | 29. Stück |
29. Gesetz: | Wiener Ehrenzeichengesetz, Gesetz betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, Wiener Rettungsmedaillengesetz und Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien; Änderung |
29.
Gesetz, mit dem das Wiener Ehrenzeichengesetz, das Gesetz
betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, das Wiener
Rettungsmedaillengesetz und das Gesetz über die Symbole der
Bundeshauptstadt Wien geändert werden
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Wiener
Ehrenzeichengesetzes
Das Gesetz vom 14. Juli 1967 über die Schaffung eines
Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien (Wiener Ehrenzeichengesetz),
LGBl. für Wien Nr. 35/1967, wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 hat zu lauten:
„(2) Wer das Ehrenzeichen des Landes Wien unbefugt in einer Form
verändert, aus der sich keine Täuschung der Öffentlichkeit
über den Charakter der Auszeichnung ergeben kann, begeht, sofern nicht ein
strenger zu bestrafender Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung
und ist hiefür mit Geld bis zu 700 Euro zu bestrafen.“
Artikel II
Änderung des Gesetzes betreffend die Schaffung einer
Einsatzmedaille des Landes Wien
Das Gesetz vom 31. Jänner 1977 betreffend die Schaffung einer
Einsatzmedaille des Landes Wien, LGBl. für Wien Nr. 13/1977, wird wie
folgt geändert:
§ 6 hat zu lauten:
„§ 6. Wer den Bestimmungen des § 5
zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür vom
Magistrat als Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu 700 Euro zu
bestrafen.“
Artikel III
Änderung des Wiener
Rettungsmedaillengesetzes
Das Gesetz vom 14. Juli 1967 über die Stiftung eines
Ehrenzeichens für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (Wiener
Rettungsmedaillengesetz), LGBl. für Wien Nr. 36/1967, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 14/1977, wird wie
folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „5 000 S“
durch „365 Euro“ ersetzt.
Artikel IV
Änderung des Gesetzes über die Symbole der
Bundeshauptstadt Wien
Das Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien, LGBl. für
Wien Nr. 10/1998, wird wie folgt geändert:
In § 6 wird der Betrag „50 000 S“
durch „3 500 Euro“ ersetzt.
Artikel V
Inkrafttreten
Art. I bis IV dieses Gesetze treten mit 1. Jänner 2002 in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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