Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2000 | Ausgegeben am 10. März 2000 | 14. Stück |
14. Verordnung: | Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien; Änderung |
14.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in
Dienststellen der Gemeinde Wien geändert wird
Auf Grund des § 6, § 10, der §§ 42 bis
44 und des § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des
Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien
beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 –
W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird die Verordnung der
Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
in Dienststellen der Gemeinde Wien, LGBl. für Wien Nr. 7/1999, wie
folgt geändert:
Artikel I
In § 2 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck
„BGBl. II Nr. 27/1997,“ der Ausdruck „in
der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 412/1999,“
eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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Buchhandlung des Verlags Österreich, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis ATS 5,– (entspricht 0,36 EUR).
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