Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 13. Juli 199833. Stück
33. Verordnung:Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 9. September 1980, LGBl. für Wien Nr. 36, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird

33.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 9. September 1980, LGBl. für Wien Nr. 36, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 9. September 1980, LGBl. für Wien Nr. 36, mit der ein Teil des 17. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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