Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 10. März 199816. Stück
16. Verordnung:Nähere Vorschriften für Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Kinderspielräume (Spielplatzverordnung); Änderung

16.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften für Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Kinderspielräume erlassen werden (Spielplatzverordnung), geändert wird
Auf Grund des § 90 Abs. 6 und 8 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 40/1997, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften für Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze und Kinderspielräume erlassen werden (Spielplatzverordnung), LGBl. für Wien Nr. 46/1991, geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 57/1993, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 5 zweiter Satz lautet:
„Diese Zustimmung ist der Behörde in schriftlicher Form beziehungsweise durch den sie einschließenden Vertrag nachzuweisen.“
2. § 8 lautet:
§ 8. Kinderspielgeräte sind unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder nach den Erfahrungen und Regeln der technischen Wissenschaften herzustellen, aufzustellen und zu warten. Diesen Erfordernissen ist entsprochen, wenn die einschlägigen ÖNORMEN im Sinne des Normengesetzes eingehalten werden.“
3. Im § 11 Abs. 1 entfallen die Worte „der Baubewilligung und“.
4. Im § 13 entfällt die Wendung „und 7“.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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