Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1998 | Ausgegeben am 30. Jänner 1998 | 7. Stück |
7. Gesetz: | Änderung der Grenzen zwischen dem 12. und 23. Bezirk |
7.
Gesetz über eine Änderung der Grenzen zwischen
dem 12. und 23. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18,
über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke
(Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 6/1998, festgelegten Grenzen zwischen dem 12. und
23. Bezirk werden im Bereich Nauheimergasse – Am Schöpfwerk
– Gutheil-Schoder-Gasse wie folgt geändert:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 12. und dem 23. Bezirk beginnt im
Schnittpunkt der Verlängerung der nördlichen Randsteinaußenkante
der mit Bäumen bestandenen Grünfläche in der Verkehrsfläche
„Am Schöpfwerk“ mit der Verlängerung der westlichen
Randsteinaußenkante der Grünfläche in der Straßenmitte der
Gutheil-Schoder-Gasse. Von diesem Schnittpunkt ausgehend überquert die neue
Bezirksgrenze die nach Süden führende Fahrbahn der
Gutheil-Schoder-Gasse, bis sie auf den nördlichen Bogenanfang des
westlichen Fahrbahnrandes in der Gutheil-Schoder-Gasse trifft. Von diesem Punkt
folgt dann die neue Bezirksgrenze dem westlichen Fahrbahnrand der
Gutheil-Schoder-Gasse nach Süden bis zum nördlichen Bogenanfang des
Randsteines, der im Bogen zum Max-Hegele-Weg führt. Von diesem Punkt
überquert die neue Bezirksgrenze den Max-Hegele-Weg geradlinig zum
nordöstlichen Ecksteher des südlich des Max-Hegele-Weges liegenden
Teiles der Kleingartenanlage „Sommerheim“. Von diesem Punkt
verläuft dann die neue Bezirksgrenze zuerst längs der östlichen
Grenze dieser Kleingartenanlage und weiter längs der westlichen
Konstruktionsaußenkante der Brücke über die
Süd-Ost-Tangente so weit nach Süden, bis sie auf die südliche
Grenze der Süd-Ost-Tangente trifft. Dort winkelt die neue Bezirksgrenze
nach Westen ab und folgt der Grenze der Süd-Ost-Tangente, bis sie auf die
alte Bezirksgrenze in Verlängerung der Nauheimergasse trifft.
Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 12. und 23. Bezirk
ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung
zu entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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handlung des Verlags Österreich, Kosmos, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis 5,– S.
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