Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1998 | Ausgegeben am 30. Jänner 1998 | 6. Stück |
6. Gesetz: | Änderung der Grenzen zwischen dem 16. und 17. Bezirk |
6.
Gesetz über eine Änderung der Grenzen zwischen
dem 16. und 17. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954, LGBl. für Wien Nr. 18,
über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke
(Bezirkseinteilungsgesetz 1954), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 30/1997, festgelegten Grenzen zwischen dem 16. und
17. Bezirk werden im Bereich der Spinozagasse zwischen
Steinmüllergasse und Rosenackerstraße wie folgt
geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 16. und dem 17. Bezirk beginnt
im Schnittpunkt der in der Mitte der Rosenackerstraße verlaufenden alten
Bezirksgrenze mit der Verlängerung der Mitte der Spinozagasse. In diesem
Schnittpunkt winkelt die neue Bezirksgrenze nach Westen ab und verläuft in
der Mitte der Spinozagasse, bis sie zwischen den Liegenschaften ONr. 3 und
18 auf die alte Bezirksgrenze trifft, die von dort weiter in der Mitte der
Spinozagasse nach Westen verläuft.
2. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 16. und 17. Bezirk
ist der in der Anlage zu diesem Gesetz beigefügten planlichen Darstellung
zu entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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