Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1997Ausgegeben am 30. Dezember 199748. Stück
48. Verordnung:Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit im Wiener Allgemeinen Krankenhaus; Änderung

48.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die
Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen
Untersuchungs- und Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit im Wiener Allgemeinen Krankenhaus geändert wird
Auf Grund des § 51 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 13/1997, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für radiochirurgische Behandlungen mit der „GAMMA-UNIT“ im Wiener Allgemeinen Krankenhaus wird wie folgt geändert:
In § 1 wird der Betrag „103 708 S“ durch den Betrag „104 745 S“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Erhältlich im Drucksortenverlag der Stadthauptkasse, I, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, und Stücke des laufenden Jahres per Bestellung im Verlag der Öster-
reichischen Staatsdruckerei AG, 1037 Wien, Rennweg 12 a, Telefon 797 89 Durchwahl 295 oder 327, eMail ep-verkauf @tbxa.telecom.at. Direktverkauf: Buch-
handlung des Verlags Österreich, Kosmos, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis 5,– S.
Druck der Österreichischen Staatsdruckerei AG
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular