Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1997 | Ausgegeben am 23. Dezember 1997 | 40. Stück |
40. Gesetz: | Bauordnung für Wien; Änderung. (Aufhebung der Gehsteignovelle) |
40.
Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien
geändert wird
(Aufhebung der Gehsteignovelle)
(Aufhebung der Gehsteignovelle)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 55/1996, wird wie
folgt geändert:
Artikel I
1. Die Gehsteignovelle, LGBl. für Wien Nr. 45/1996, ist
aufgehoben. § 10 Abs. 3 und 4, § 54 und § 62a
Abs. 1 Z 18 bleiben in der am 31. Dezember 1997 geltenden Fassung
weiter in Kraft.
2. Nach Art. V wird folgender Art. Va eingefügt:
„Artikel Va
Der Einheitssatz gemäß § 51 Abs. 6, der am
1. Jänner 1999 festgesetzt ist, ist von der Landesregierung durch
Verordnung in dem Maß zu verändern, das sich aus der VerÄnderung
des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt oder einer an seine
Stelle tretenden Einrichtung verlautbarten Baukostenindex 1990 für den
Straßenbau oder des an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem
1. Jänner 1999 ergibt, wobei Änderungen bis 5 vH nicht zu
berücksichtigen sind. Der jeweils neue Einheitssatz ist binnen sechs
Monaten ab dem der Verlautbarung der IndexverÄnderung folgenden
Monatsersten in Wirksamkeit zu setzen.“
3. § 55 Abs. 1 lautet:
„(1) Die gemäß § 10 Abs. 4, § 17
Abs. 7 und 8, § 50 und § 54 Abs. 5 und 8 zu
leistenden Kostenersätze sind durch Bescheid festzusetzen; die
Kostenersätze nach § 17 Abs. 7 und 8 zugleich mit dem
Auftrag zur Übergabe der Verkehrsfläche, die Kostenersätze nach
§ 50 und § 54 Abs. 5 und 8 zugleich mit der Erteilung
der angestrebten Bewilligung. Die Kostenersätze sind innerhalb von drei
Monaten nach Zustellung des Kostenersatzbescheides zu leisten. Hinsichtlich der
Höhe der Kostenersätze gilt nach der erstinstanzlichen Entscheidung
§ 59 Abs. 8 sinngemäß.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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