Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1997Ausgegeben am 23. Dezember 199740. Stück
40. Gesetz:Bauordnung für Wien; Änderung. (Aufhebung der Gehsteignovelle)

40.
Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
(Aufhebung der Gehsteignovelle)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 55/1996, wird wie folgt geändert:
Artikel I
1. Die Gehsteignovelle, LGBl. für Wien Nr. 45/1996, ist aufgehoben. § 10 Abs. 3 und 4, § 54 und § 62a Abs. 1 Z 18 bleiben in der am 31. Dezember 1997 geltenden Fassung weiter in Kraft.
2. Nach Art. V wird folgender Art. Va eingefügt:
Artikel Va
Der Einheitssatz gemäß § 51 Abs. 6, der am 1. Jänner 1999 festgesetzt ist, ist von der Landesregierung durch Verordnung in dem Maß zu verändern, das sich aus der VerÄnderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt oder einer an seine Stelle tretenden Einrichtung verlautbarten Baukostenindex 1990 für den Straßenbau oder des an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem 1. Jänner 1999 ergibt, wobei Änderungen bis 5 vH nicht zu berücksichtigen sind. Der jeweils neue Einheitssatz ist binnen sechs Monaten ab dem der Verlautbarung der IndexverÄnderung folgenden Monatsersten in Wirksamkeit zu setzen.“
3. § 55 Abs. 1 lautet:
„(1) Die gemäß § 10 Abs. 4, § 17 Abs. 7 und 8, § 50 und § 54 Abs. 5 und 8 zu leistenden Kostenersätze sind durch Bescheid festzusetzen; die Kostenersätze nach § 17 Abs. 7 und 8 zugleich mit dem Auftrag zur Übergabe der Verkehrsfläche, die Kostenersätze nach § 50 und § 54 Abs. 5 und 8 zugleich mit der Erteilung der angestrebten Bewilligung. Die Kostenersätze sind innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Kostenersatzbescheides zu leisten. Hinsichtlich der Höhe der Kostenersätze gilt nach der erstinstanzlichen Entscheidung § 59 Abs. 8 sinngemäß.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer


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