Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 1997 | Ausgegeben am 7. Februar 1997 | 6. Stück |
6. Verordnung: | Fremdenführertarif 1984; Änderung |
6.
Verordnung des
Landeshauptmannes von Wien, mit der der Fremdenführertarif 1984
geändert wird
Auf Grund des § 141 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.
Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 10/1997, wird verordnet:
Artikel I
Der Fremdenführertarif 1984, LGBl. für Wien Nr. 17, zuletzt
geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 89/1995, wird
wie folgt geändert:
1. Im § 2 entfallen die Abs. 3 und 3a. In Abs. 4 wird
der Ausdruck ,,Tarifpost 4c“ durch ,,Tarifpost 4“ ersetzt.
Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung 3. Abs. 5 erhält die
Absatzbezeichnung 4.
2. § 3 Abs. 3 lautet:
,,(3) Bei Fremdenführungen zu Fuß dürfen Zuschläge
(TP 4) nicht in Rechnung gestellt werden.“
3. Die Anlage lautet:
,,Anlage
Tarif
Tarifpost Arbeitsleistung Preis in
Schilling
1. Halbtagsführung (Vormittags- oder Nachmittagsführung), um die
Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien (öffentliche Gebäude,
Sammlungen, Museen, Kirchen, Theater, technische Anlagen usw.) zu zeigen und zu
erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr
durchgeführt wird, nicht länger als vier Stunden dauert und keine die
Dauer von zwei Stunden überschreitende Führung außerhalb des
Fahrzeuges beinhaltet:
a) Gruppen bis 39 Personen 985,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 1 050,–
c) Gruppen ab 50 Personen 1 120,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 1 050,–
c) Gruppen ab 50 Personen 1 120,–
2. Halbtagsführung (Vormittags- oder Nachmittagsführung), um
ausschließlich oder überwiegend Vergnügungsstätten,
sportliche oder gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu
erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr
durchgeführt wird und nicht länger als
3 1/2 Stunden dauert
a) Gruppen bis 39 Personen 680,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 740,–
c) Gruppen ab 50 Personen 815,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 740,–
c) Gruppen ab 50 Personen 815,–
3. Führung, um das nächtliche Wien zu zeigen und zu
erläutern (Nachtführung), wenn die Führung innerhalb der Zeit von
20 bis 1 Uhr durchgeführt wird und nicht länger als vier Stunden
dauert
a) Gruppen bis 39 Personen 985,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 1 050,–
c) Gruppen ab 50 Personen 1 120,–
b) Gruppen ab 40 bis 49 Personen 1 050,–
c) Gruppen ab 50 Personen 1 120,–
4. Zuschlag für Gruppenführungen, die in mehr als einer Sprache
durchgeführt werden, für die zweite und für jede weitere
Sprache 135,–
5. Stadtspaziergang zu Fuß:
Führung, um Einzelpersonen ohne Beistellung von Transportmitteln die Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien durch einen Fremdenführer als Veranstalter zu zeigen und zu erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt wird und mindestens 1 1/2 Stunden dauert 105,–
je Teilnehmer
Führung, um Einzelpersonen ohne Beistellung von Transportmitteln die Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien durch einen Fremdenführer als Veranstalter zu zeigen und zu erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt wird und mindestens 1 1/2 Stunden dauert 105,–
je Teilnehmer
6. Stadtwanderung zu Fuß:
Führung, um Einzelpersonen ohne Beistellung von Transportmitteln die Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien durch einen Fremdenführer als Veranstalter zu zeigen und zu erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt wird und mindestens drei Stunden dauert 205,–
je Teilnehmer“
Führung, um Einzelpersonen ohne Beistellung von Transportmitteln die Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien durch einen Fremdenführer als Veranstalter zu zeigen und zu erläutern, wenn die Führung innerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt wird und mindestens drei Stunden dauert 205,–
je Teilnehmer“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Für den
Landeshauptmann:
Brauner
amtsführende Stadträtin
amtsführende Stadträtin
Erhältlich im Drucksortenverlag der Stadthauptkasse, I,
Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, und Stücke des laufenden Jahres per
Bestellung im Verlag der Öster-
reichischen Staatsdruckerei, 1037 Wien, Rennweg 12 a, Telefon 797 89 Durchwahl 295 oder 327, eMail ep-verkauf @tbxa.telecom.at. Direktverkauf: Buch-
handlung des Verlags Österreich, Kosmos, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis 5,– S.
reichischen Staatsdruckerei, 1037 Wien, Rennweg 12 a, Telefon 797 89 Durchwahl 295 oder 327, eMail ep-verkauf @tbxa.telecom.at. Direktverkauf: Buch-
handlung des Verlags Österreich, Kosmos, 1010 Wien, Wollzeile 16, Telefon 512 48 85, Verkaufspreis 5,– S.
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